Dies ist die Bezeichnung für eine/n Fachärzt/in, die/der sich auf psychische Erkrankungen, Störungen  und Auffälligkeiten im Kinder- und Jugendbereich spezialisiert hat.

Sein fundierter medizinischer Hintergrund und die langjährige Praxisausbildung untermauern darüber hinaus sein psychologisches Know-how.

Sie/er kennt sich mit den Ursachen seelischer und körperlicher Genese sowie den zusätzlich meist bestehenden familiären Zusammenhängen dieser Störungen und Erkrankungen aus.

Das bedeutet, dass in die Behandlung durch eine/n Kinder- und Jugendpsychiater/in in jedem Fall immer auch die Eltern bzw. die Familie sowie die engsten Bezugspersonen mit einbezogen werden.

Ein/e Fachärzt/in für Kinder- und Jugendpsychiatrie und Psychotherapie studiert mindestens sechs Jahre Medizin an einer Universität oder Medizinischen Hochschule.

Danach folgt die ca. 6-jährige Facharztausbildung.

Diese beinhaltet (in Deutschland, wo ich meine gesamte Facharztausbildung absolviert habe):

  • 4 Jahre ärztliche Ausbildung in Vollzeittätigkeit an einer spezialisierten Klinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie mit voller Weiterbildungsermächtigung.
    Die offizielle Erteilung der Weiterbildungsermächtigung für die Facharztausbildung durch die Bundesärztekammer ist abhängig von einer ausreichend hohen Anzahl an kinder- und jugendpsychiatrischen stationären und ambulanten (Tagesklinik und Ambulanz) Behandlungsplätzen sowie dem Bestehen einer Geschützten Abteilung und einer 24h-Notfallambulanz und einer ebenfalls ausreichend hohen Anzahl an Patienten (dies stellt im Regelfall kein Problem dar, da an fast allen renommierten und anerkannten Kliniken für Kinder- und Jugendpsychiatrie teilweise lange Wartelisten auf Behandlungsplätze bestehen).
  • je 1 Jahr in einer Pädiatrischen Klinik und/oder zusätzlich einer Psychiatrischen oder Psychosomatischen Klinik oder Abteilung oder einer spezialisierten und offiziell berechtigten privaten Fachklinik.

  • Hinzu kommen berufsbegleitend noch einmal 5 Jahre Ausbildung zur/zum PsychotherapeutIn mit Schwerpunkt in einer wissenschaftliche anerkannten Therapierichtung (Tiefenpsychologisch-analytisch und/oder Kognitive Verhaltenstherapie) hinzu sowie umfangreiche regelmäßige Supervisionen und Selbsterfahrungsseminare, beides in einem Ausmaß von je 240 Stunden (Gesamtausmaß 580 Stunden).